Monatsinformation Mai 2026

Der Mai 2026 bringt eine Reihe steuerlicher Entscheidungen und Änderungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen. Der Bundesfinanzhof hat u. a. klargestellt, wann ein stiller Gesellschafter zum Mitunternehmer wird: Eine Gewinnbeteiligung und aktive Mitarbeit reichen dafür allein nicht aus – entscheidend ist ein echtes finanzielles Risiko. Beim viel diskutierten Ehegattensplitting zeigt sich: Ein einfacher Wegfall wäre für viele Familien faktisch eine erhebliche Steuererhöhung. Ebenfalls höchstrichterlich entschieden wurde, dass eine Geschäftsveräußerung nicht vorliegt, wenn der Betrieb nur über einen Pächter weiterläuft – mit direkter Auswirkung auf die Umsatzsteuer. Neue Regeln beim Vorsteuerabzug betreffen insbesondere Organisationen mit gemischter wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit. Außerdem warnt die Finanzverwaltung vor einer häufig übersehenen Falle: Wer beim Einkauf aus dem EU-Ausland seine USt-IdNr. nicht rechtzeitig angibt, riskiert eine Doppelbesteuerung. Gleiches gilt für kostenlose Lieferungen ins EU-Ausland – diese sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Im Bereich Schenkungsteuer zeigt ein aktuelles Thema, wie stark der Zeitpunkt der Beendigung eines Nießbrauchs die Steuerlast beeinflussen kann. Und schließlich erinnert der Bundesfinanzhof daran, dass Grundstückskäufer ihre eigene Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt kennen und selbst fristgerecht handeln müssen – unabhängig vom Notar.

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Monatsinformation März 2026

Einkommensteuer
Mehr Klarheit bei der Abschreibung von Immobilien: Der BFH stärkt den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer – Gutachten bleiben jedoch prüfungsanfällig. Zudem: Neue Entwicklungen bei der Verlustverrechnung von Kapitalanlagen.

Kapital & Investments
Genussrechtsvergütungen von Arbeitnehmern können unter bestimmten Voraussetzungen als Kapitaleinkünfte gelten. Beim Krypto-Lending von Bitcoins lehnt das FG Köln die Abgeltungsteuer ab – die Revision beim BFH ist anhängig.

Schenkungsteuer
Auch übliche Geschenke können anzeigepflichtig sein. Bewegliche Gegenstände sind zwar teilweise steuerfrei – nicht jedoch automatisch von der Meldepflicht befreit.

Umsatzsteuer
Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ist gestartet. Die erste Übergangsphase läuft noch bis 31.12.2026 – Unternehmen sollten ihre Prozesse und GoBD-Dokumentation rechtzeitig anpassen.

Grunderwerbsteuer
Ein lebenslanges Wohnungsrecht erhöht die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung – selbst wenn es zunächst nur schuldrechtlich vereinbart wurde.

Verfahrensrecht
Liegt eine umfassende Empfangsvollmacht vor, muss das Finanzamt Bescheide an den Steuerberater zustellen – andernfalls beginnt die Einspruchsfrist nicht zu laufen.

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