Monatsinformation Mai 2026

Der Mai 2026 bringt eine Reihe steuerlicher Entscheidungen und Änderungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen. Der Bundesfinanzhof hat u. a. klargestellt, wann ein stiller Gesellschafter zum Mitunternehmer wird: Eine Gewinnbeteiligung und aktive Mitarbeit reichen dafür allein nicht aus – entscheidend ist ein echtes finanzielles Risiko. Beim viel diskutierten Ehegattensplitting zeigt sich: Ein einfacher Wegfall wäre für viele Familien faktisch eine erhebliche Steuererhöhung. Ebenfalls höchstrichterlich entschieden wurde, dass eine Geschäftsveräußerung nicht vorliegt, wenn der Betrieb nur über einen Pächter weiterläuft – mit direkter Auswirkung auf die Umsatzsteuer. Neue Regeln beim Vorsteuerabzug betreffen insbesondere Organisationen mit gemischter wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit. Außerdem warnt die Finanzverwaltung vor einer häufig übersehenen Falle: Wer beim Einkauf aus dem EU-Ausland seine USt-IdNr. nicht rechtzeitig angibt, riskiert eine Doppelbesteuerung. Gleiches gilt für kostenlose Lieferungen ins EU-Ausland – diese sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Im Bereich Schenkungsteuer zeigt ein aktuelles Thema, wie stark der Zeitpunkt der Beendigung eines Nießbrauchs die Steuerlast beeinflussen kann. Und schließlich erinnert der Bundesfinanzhof daran, dass Grundstückskäufer ihre eigene Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt kennen und selbst fristgerecht handeln müssen – unabhängig vom Notar.

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Monatsinformation April 2026

Der April 2026 bringt einige interessante steuerliche Neuregelungen und Gerichtsentscheidungen, die für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen von Bedeutung sind. Ein zentrales Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) betrifft den Verkauf von hochpreisigen Gütern des täglichen Gebrauchs. Selbst wenn diese, wie im verhandelten Fall eines Luxus-Wohnmobils, auch zur Vermietung genutzt wurden, bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn er innerhalb eines Jahres nach Anschaffung erfolgt. Dies gilt, da bei solchen Gütern nicht von einem Wertsteigerungspotenzial ausgegangen wird .

Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft den Verkauf von Immobilien. Wird eine Eigentumswohnung verkauft, die teilweise als häusliches Arbeitszimmer betrieblich genutzt wurde, beginnt nach der Überführung des Arbeitszimmers ins Privatvermögen keine neue zehnjährige Spekulationsfrist für diesen Teil der Wohnung. Der Verkauf der gesamten Immobilie bleibt nach Ablauf der ursprünglichen Frist steuerfrei .

Für Arbeitgeber ist ein Urteil zur Verabschiedung von Mitarbeitern relevant: Die Kosten für eine Abschiedsfeier, die der Arbeitgeber ausrichtet, sind für den Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sofern es sich um eine offizielle Feier des Unternehmens und nicht um eine private Party handelt .

Auch im Bereich der Umsatzsteuer gibt es Klarstellungen, insbesondere zur privaten Nutzung von Firmenwagen durch Arbeitnehmer. Hier wird in der Regel von einem steuerpflichtigen Leistungsaustausch ausgegangen. Das Bundesfinanzministerium hat zudem die Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren präzisiert, um eine versehentliche Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu vermeiden.

Abschließend sei noch auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro und die damit verbundene Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ab dem 1. Januar 2026 hingewiesen.

 

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Monatsinfo Februar 2026: Steuer- & Rechts-Updates im Überblick

1) Einkommensteuer
Beim Thema Auslandsstudium hat das Finanzgericht Düsseldorf klargestellt: Kosten für ein Studium im Ausland sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar – auch dann nicht, wenn in Deutschland kein Studienplatz verfügbar war.

Erleichterung gibt es dagegen bei der doppelten Haushaltsführung: Der BFH hat entschieden, dass die Miete für einen Stellplatz an der Zweitwohnung als Werbungskosten abziehbar sein kann – und zwar zusätzlich zum monatlichen Höchstbetrag für Unterkunftskosten.

2) Lohn & Benefits
Bei Gutscheinen und Sachbezügen bleibt die saubere Abgrenzung entscheidend: Sobald Beschäftigte faktisch über einen Geldbetrag verfügen können (z. B. durch Erstattung), liegt schnell steuerpflichtiger Barlohn vor. Gleichzeitig sind die Anforderungen an „echte“ Sachbezug-Gutscheine (u. a. Einschränkungen der Einlösbarkeit und Dokumentation) ein zentraler Prüfpunkt bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

3) Unternehmen
Spannend für die Praxis: Sponsorengelder können beim Sponsor Betriebsausgaben sein (und nicht nur „Spenden“), wenn der Verein eine echte Gegenleistung erbringt – etwa durch Werbenutzung von Name/Logo und die Vermarktung der Sponsoringmaßnahme. Das hat das FG Hamburg bestätigt.

4) Grunderwerbsteuer
Bei Umwandlungen nach § 6a GrEStG setzt der BFH enge Maßstäbe: Die Steuerbegünstigung greift nur, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmen die Beteiligungsvoraussetzungen (inkl. Fristen/Quote) erfüllt; eine bloße Gesellschaftergruppe reicht nicht aus.

5) Verfahrensrecht
Unangenehm, aber wichtig: Eine Außenprüfung kann auch nach dem Tod des Betriebsinhabers noch angeordnet werden. Die Pflichten aus steuerlich relevanten Umständen können dabei auf die Erben übergehen – inklusive Duldung der Prüfung.

6) Gesetzgebung
Zum Jahreswechsel 2026 gibt es spürbare Änderungen bei Mindestlohn sowie den Grenzen für Mini- und Midijobs. Parallel bleibt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes weiterhin bei 24 Monaten und bringt Unternehmen Planbarkeit.

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