Monatsinformation Mai 2026

Der Mai 2026 bringt eine Reihe steuerlicher Entscheidungen und Änderungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen. Der Bundesfinanzhof hat u. a. klargestellt, wann ein stiller Gesellschafter zum Mitunternehmer wird: Eine Gewinnbeteiligung und aktive Mitarbeit reichen dafür allein nicht aus – entscheidend ist ein echtes finanzielles Risiko. Beim viel diskutierten Ehegattensplitting zeigt sich: Ein einfacher Wegfall wäre für viele Familien faktisch eine erhebliche Steuererhöhung. Ebenfalls höchstrichterlich entschieden wurde, dass eine Geschäftsveräußerung nicht vorliegt, wenn der Betrieb nur über einen Pächter weiterläuft – mit direkter Auswirkung auf die Umsatzsteuer. Neue Regeln beim Vorsteuerabzug betreffen insbesondere Organisationen mit gemischter wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit. Außerdem warnt die Finanzverwaltung vor einer häufig übersehenen Falle: Wer beim Einkauf aus dem EU-Ausland seine USt-IdNr. nicht rechtzeitig angibt, riskiert eine Doppelbesteuerung. Gleiches gilt für kostenlose Lieferungen ins EU-Ausland – diese sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Im Bereich Schenkungsteuer zeigt ein aktuelles Thema, wie stark der Zeitpunkt der Beendigung eines Nießbrauchs die Steuerlast beeinflussen kann. Und schließlich erinnert der Bundesfinanzhof daran, dass Grundstückskäufer ihre eigene Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt kennen und selbst fristgerecht handeln müssen – unabhängig vom Notar.

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Monatsinformation April 2026

Der April 2026 bringt einige interessante steuerliche Neuregelungen und Gerichtsentscheidungen, die für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen von Bedeutung sind. Ein zentrales Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) betrifft den Verkauf von hochpreisigen Gütern des täglichen Gebrauchs. Selbst wenn diese, wie im verhandelten Fall eines Luxus-Wohnmobils, auch zur Vermietung genutzt wurden, bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn er innerhalb eines Jahres nach Anschaffung erfolgt. Dies gilt, da bei solchen Gütern nicht von einem Wertsteigerungspotenzial ausgegangen wird .

Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft den Verkauf von Immobilien. Wird eine Eigentumswohnung verkauft, die teilweise als häusliches Arbeitszimmer betrieblich genutzt wurde, beginnt nach der Überführung des Arbeitszimmers ins Privatvermögen keine neue zehnjährige Spekulationsfrist für diesen Teil der Wohnung. Der Verkauf der gesamten Immobilie bleibt nach Ablauf der ursprünglichen Frist steuerfrei .

Für Arbeitgeber ist ein Urteil zur Verabschiedung von Mitarbeitern relevant: Die Kosten für eine Abschiedsfeier, die der Arbeitgeber ausrichtet, sind für den Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sofern es sich um eine offizielle Feier des Unternehmens und nicht um eine private Party handelt .

Auch im Bereich der Umsatzsteuer gibt es Klarstellungen, insbesondere zur privaten Nutzung von Firmenwagen durch Arbeitnehmer. Hier wird in der Regel von einem steuerpflichtigen Leistungsaustausch ausgegangen. Das Bundesfinanzministerium hat zudem die Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren präzisiert, um eine versehentliche Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu vermeiden.

Abschließend sei noch auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro und die damit verbundene Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ab dem 1. Januar 2026 hingewiesen.

 

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Monatsinformation März 2026

Einkommensteuer
Mehr Klarheit bei der Abschreibung von Immobilien: Der BFH stärkt den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer – Gutachten bleiben jedoch prüfungsanfällig. Zudem: Neue Entwicklungen bei der Verlustverrechnung von Kapitalanlagen.

Kapital & Investments
Genussrechtsvergütungen von Arbeitnehmern können unter bestimmten Voraussetzungen als Kapitaleinkünfte gelten. Beim Krypto-Lending von Bitcoins lehnt das FG Köln die Abgeltungsteuer ab – die Revision beim BFH ist anhängig.

Schenkungsteuer
Auch übliche Geschenke können anzeigepflichtig sein. Bewegliche Gegenstände sind zwar teilweise steuerfrei – nicht jedoch automatisch von der Meldepflicht befreit.

Umsatzsteuer
Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ist gestartet. Die erste Übergangsphase läuft noch bis 31.12.2026 – Unternehmen sollten ihre Prozesse und GoBD-Dokumentation rechtzeitig anpassen.

Grunderwerbsteuer
Ein lebenslanges Wohnungsrecht erhöht die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung – selbst wenn es zunächst nur schuldrechtlich vereinbart wurde.

Verfahrensrecht
Liegt eine umfassende Empfangsvollmacht vor, muss das Finanzamt Bescheide an den Steuerberater zustellen – andernfalls beginnt die Einspruchsfrist nicht zu laufen.

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Monatsinfo Februar 2026: Steuer- & Rechts-Updates im Überblick

1) Einkommensteuer
Beim Thema Auslandsstudium hat das Finanzgericht Düsseldorf klargestellt: Kosten für ein Studium im Ausland sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar – auch dann nicht, wenn in Deutschland kein Studienplatz verfügbar war.

Erleichterung gibt es dagegen bei der doppelten Haushaltsführung: Der BFH hat entschieden, dass die Miete für einen Stellplatz an der Zweitwohnung als Werbungskosten abziehbar sein kann – und zwar zusätzlich zum monatlichen Höchstbetrag für Unterkunftskosten.

2) Lohn & Benefits
Bei Gutscheinen und Sachbezügen bleibt die saubere Abgrenzung entscheidend: Sobald Beschäftigte faktisch über einen Geldbetrag verfügen können (z. B. durch Erstattung), liegt schnell steuerpflichtiger Barlohn vor. Gleichzeitig sind die Anforderungen an „echte“ Sachbezug-Gutscheine (u. a. Einschränkungen der Einlösbarkeit und Dokumentation) ein zentraler Prüfpunkt bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

3) Unternehmen
Spannend für die Praxis: Sponsorengelder können beim Sponsor Betriebsausgaben sein (und nicht nur „Spenden“), wenn der Verein eine echte Gegenleistung erbringt – etwa durch Werbenutzung von Name/Logo und die Vermarktung der Sponsoringmaßnahme. Das hat das FG Hamburg bestätigt.

4) Grunderwerbsteuer
Bei Umwandlungen nach § 6a GrEStG setzt der BFH enge Maßstäbe: Die Steuerbegünstigung greift nur, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmen die Beteiligungsvoraussetzungen (inkl. Fristen/Quote) erfüllt; eine bloße Gesellschaftergruppe reicht nicht aus.

5) Verfahrensrecht
Unangenehm, aber wichtig: Eine Außenprüfung kann auch nach dem Tod des Betriebsinhabers noch angeordnet werden. Die Pflichten aus steuerlich relevanten Umständen können dabei auf die Erben übergehen – inklusive Duldung der Prüfung.

6) Gesetzgebung
Zum Jahreswechsel 2026 gibt es spürbare Änderungen bei Mindestlohn sowie den Grenzen für Mini- und Midijobs. Parallel bleibt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes weiterhin bei 24 Monaten und bringt Unternehmen Planbarkeit.

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Steuerliche Neuerungen zum Jahresstart 2026 – Das ist jetzt wichtig

Mit dem Start ins Jahr 2026 greifen zahlreiche steuerliche und rechtliche Änderungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt unter anderem eine dauerhaft reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie, höhere Freibeträge, Verbesserungen für Pendler sowie neue Regelungen zu Ehrenamt, Spenden und Altersvorsorge. Zusätzlich sorgen aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs für mehr Klarheit, etwa bei der Grundsteuer, Pensionszusagen oder der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Auch im Rentenrecht und bei Verbraucherentlastungen gibt es wichtige Neuerungen. Ein kompakter Überblick hilft, rechtzeitig zu reagieren und Chancen zu nutzen.

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Steuerliche Änderungen & wichtige Urteile zum Jahresende 2025

Die Dezember-Ausgabe der Monatsinformationen zeigt, wie umfangreich die steuerlichen Anpassungen zum Jahreswechsel ausfallen. Besonders relevant sind mehrere Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs: So können Spenden eines Alleingesellschafters an eine gGmbH selbst dann steuerlich abziehbar sein, wenn diese Mittel von der gGmbH zur Begleichung der Miete an eben diesen Gesellschafter verwendet werden – solange keine Gegenleistung vorliegt und die wirtschaftliche Belastung erhalten bleibt. Ebenso wurde klargestellt, dass bei der Überlassung eines Firmenwagens ohne ausdrücklich erlaubte Privatnutzung kein Arbeitslohn entsteht, was die Lohnsteuerhaftung der GmbH verhindert.

Auch im Bereich der Vermietung von Ferienwohnungen gab es wichtige Konkretisierungen: Die ortsübliche Auslastung ist künftig über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu prüfen, um Verluste steuerlich anerkennen zu können. Für Unternehmer besonders bedeutsam sind zudem die neuen Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung. Formatfehler können dazu führen, dass eine Rechnung steuerlich nicht als E-Rechnung anerkannt wird – mit direkten Folgen für den Vorsteuerabzug.

Darüber hinaus ändern sich 2026 mehrere Rechengrößen in der Sozialversicherung, einschließlich der Beitragsbemessungsgrenzen und der Versicherungspflichtgrenze. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 deutlich, und die Minijob-Grenze wird entsprechend angepasst. Rentner profitieren mit der neuen Aktivrente künftig von bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Zuverdienst pro Monat. Ergänzt wird der Reformkatalog durch neue Regeln zur Elektromobilität, insbesondere zur steuerlichen Behandlung von Stromkosten bei E-Dienstwagen, sowie durch geplante Meldepflichten für Krypto-Transaktionen.

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Neue Steuerinfos zu Kryptowerten, Familienverträgen & Kassenführung. Jetzt November-Ausgabe lesen

Im November 2025 gibt es wieder zahlreiche steuerliche Neuerungen: Besonders wichtig ist das neue BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten. Es ersetzt die Fassung von 2022 und definiert „Kryptowerte“ als Oberbegriff für alle Token-Arten. Für Privatanleger gilt weiterhin: Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, ab einer Freigrenze von 1.000 Euro wird der gesamte Gewinn besteuert. Nach einem Jahr Haltefrist bleibt der Gewinn steuerfrei. Neu ist eine erweiterte Mitwirkungspflicht – Walletbestände müssen zum 31.12.2025 dokumentiert werden.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet aktuell ein großes Datenpaket zu Kryptotransaktionen aus. Anleger sollten ihre Gewinne, Staking- und Lending-Erträge vollständig angeben. Der Bundesfinanzhof hat zudem das Verlustmodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt und damit enge Grenzen für steuerliche Gestaltungen gezogen.

Auch bei Verträgen unter Angehörigen ist Vorsicht geboten: Nur fremdübliche, schriftlich fixierte und tatsächlich durchgeführte Vereinbarungen werden steuerlich anerkannt. Bei Vermietungen an Familienmitglieder entscheidet die Höhe der Miete über den Werbungskostenabzug.

E-Mails mit steuerlichem Bezug müssen bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden – sie gelten als Handels- und Geschäftsbriefe. Außerdem entschied der BFH, dass Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offengelegt werden müssen.

Unternehmer sollten außerdem die Änderungen der Kassensicherungsverordnung, die Vereinheitlichung der Zahlungsempfänger in Bayern und Thüringen ab Oktober 2025 sowie längere Postlaufzeiten bei Fristsachen beachten. Wer seine Unterlagen rechtzeitig prüft und steuerlich sauber dokumentiert, ist gut vorbereitet auf die kommenden Änderungen.

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Steuern im Wandel: Was der Oktober 2025 für Ihr Portemonnaie bedeutet

Das Finanzgericht Münster entschied, dass Verluste durch Trickbetrug – etwa bei falschen Anrufen, die eine Notlage vortäuschen – keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Ebenso gilt ein Umzug allein zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht als beruflich veranlasst.

Beim Thema „Incentive-Reisen“ urteilte das Finanzgericht Köln zugunsten von Versicherungsvermittlern: Solche Reisen sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Für Firmenfitnessprogramme entschied das Niedersächsische Finanzgericht, dass der geldwerte Vorteil auf die tatsächlichen Teilnehmer und nicht auf Lizenzen zu berechnen ist – meist unterhalb der Freigrenze.

Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass bereits ein Dokument mit Umsatzsteuerausweis und Leistungsbeschreibung als „Rechnung“ gilt, selbst wenn keine Leistung erfolgt ist. Zudem definierte das Finanzministerium neue Regeln für die Umsatzbesteuerung von Online-Veranstaltungen: Aufzeichnungen sind steuerpflichtig, Live-Streams können steuerbegünstigt sein.

Im Erbschaftsteuerrecht urteilte der BFH, dass ein Grundstück, das vor der Ehe als Ausgleich für ehevertragliche Verzichtserklärungen übertragen wird, als schenkungsteuerpflichtige Zuwendung gilt.

Der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 sieht unter anderem vor: eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent ab 2026, die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantleistungen auf 7 %, höhere Ehrenamtspauschalen und die Gemeinnützigkeit von E-Sport.

Die Ausgabe schließt mit den aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsterminen für Oktober und November 2025.

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Steuerliche Neuerungen im September 2025

Die Monatsinformation September 2025 bringt eine Reihe wichtiger steuerlicher Themen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen.

Besonders im Fokus steht der Weiterverkauf von Tickets für Fußballspiele oder Konzerte. Gewinne aus solchen Verkäufen können steuerpflichtig sein, wenn sie die Freigrenze von 600 Euro überschreiten und innerhalb eines Jahres nach Kauf erzielt werden. Ähnlich kritisch sind teilentgeltliche Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie: Wer Immobilien samt Restschulden überträgt, kann unerwartet steuerpflichtige Gewinne auslösen.

Ein weiteres Urteil betrifft hochpreisige Wohnmobile. Obwohl es sich um Luxusgüter handelt, könnten sie dennoch als „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ gelten und damit steuerfrei veräußerbar sein – eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht hierzu noch aus. Auch das Thema Online-Poker sorgt für Klarheit: Wer regelmäßig spielt und hohe Gewinne erzielt, gilt steuerlich als Gewerbetreibender.

Unternehmen sollten zudem die aktuellen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen beachten. Der Bundesfinanzhof entschied, dass auch Veranstaltungen für einen eingeschränkten Mitarbeiterkreis lohnsteuerlich pauschal mit 25 % versteuert werden dürfen. Für Ärzte wichtig: Die Übernahme ärztlicher Notfalldienste gegen Entgelt bleibt umsatzsteuerfrei.

Darüber hinaus wird die Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie ab 2026 festgeschrieben, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert und ab 2028 eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer angekündigt.

Nicht zuletzt sollten Erben ihre steuerlichen Pflichten im Blick behalten, da nach einem Todesfall sämtliche offenen Verpflichtungen auf sie übergehen – von Einkommensteuererklärungen bis hin zu möglichen Korrekturen früherer Angaben.

Insgesamt zeigt sich: Frühzeitige steuerliche Beratung kann vor unerwarteten Belastungen schützen und Gestaltungsspielräume eröffnen.

Steuernews August 2025: Was Unternehmer und Investoren jetzt wissen müssen

Die aktuelle Monatsinformation bringt wichtige Themen für Unternehmer, Vermieter und Investoren. Container als Kapitalanlage stehen zunehmend in der Kritik: Fehlende Besitznachweise und nicht existente Container führen oft zu steuerlichen Nachteilen. Vorsicht ist geboten.

Bei vermieteten Immobilien können verkürzte Nutzungsdauern – und damit höhere Abschreibungen – auch per Privatgutachten nachgewiesen werden, wie das Finanzgericht Hamburg bestätigt hat.

Wer im Rahmen der Unternehmensnachfolge Mitarbeiter an seinem Unternehmen beteiligt, muss diese Schenkung nicht zwingend als Arbeitslohn versteuern. Entscheidend ist, dass kein Zusammenhang mit der Vergütung besteht.

Die sogenannte Güterstandsschaukel bleibt ein zulässiges Mittel zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehepartnern – allerdings nur mit notarieller und steuerlicher Begleitung.

Untervermietungen sind ab 520 Euro Einnahmen jährlich steuerlich relevant. Plattformen wie Airbnb melden Daten mittlerweile direkt an das Finanzamt.

Mit dem neuen Investitionssofortprogramm können Unternehmen Maschinen und Geräte degressiv mit bis zu 30 Prozent abschreiben. Das entlastet frühzeitig und stärkt die Liquidität.

Ab Juli 2025 gilt zudem eine Meldepflicht für alle elektronischen Kassensysteme. Fristen und formale Anforderungen sind genau zu beachten.

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