Monatsinformation Mai 2026
Der Mai 2026 bringt eine Reihe steuerlicher Entscheidungen und Änderungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen. Der Bundesfinanzhof hat u. a. klargestellt, wann ein stiller Gesellschafter zum Mitunternehmer wird: Eine Gewinnbeteiligung und aktive Mitarbeit reichen dafür allein nicht aus – entscheidend ist ein echtes finanzielles Risiko. Beim viel diskutierten Ehegattensplitting zeigt sich: Ein einfacher Wegfall wäre für viele Familien faktisch eine erhebliche Steuererhöhung. Ebenfalls höchstrichterlich entschieden wurde, dass eine Geschäftsveräußerung nicht vorliegt, wenn der Betrieb nur über einen Pächter weiterläuft – mit direkter Auswirkung auf die Umsatzsteuer. Neue Regeln beim Vorsteuerabzug betreffen insbesondere Organisationen mit gemischter wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit. Außerdem warnt die Finanzverwaltung vor einer häufig übersehenen Falle: Wer beim Einkauf aus dem EU-Ausland seine USt-IdNr. nicht rechtzeitig angibt, riskiert eine Doppelbesteuerung. Gleiches gilt für kostenlose Lieferungen ins EU-Ausland – diese sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Im Bereich Schenkungsteuer zeigt ein aktuelles Thema, wie stark der Zeitpunkt der Beendigung eines Nießbrauchs die Steuerlast beeinflussen kann. Und schließlich erinnert der Bundesfinanzhof daran, dass Grundstückskäufer ihre eigene Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt kennen und selbst fristgerecht handeln müssen – unabhängig vom Notar.

