Monatsinformation Mai 2026

Der Mai 2026 bringt eine Reihe steuerlicher Entscheidungen und Änderungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen. Der Bundesfinanzhof hat u. a. klargestellt, wann ein stiller Gesellschafter zum Mitunternehmer wird: Eine Gewinnbeteiligung und aktive Mitarbeit reichen dafür allein nicht aus – entscheidend ist ein echtes finanzielles Risiko. Beim viel diskutierten Ehegattensplitting zeigt sich: Ein einfacher Wegfall wäre für viele Familien faktisch eine erhebliche Steuererhöhung. Ebenfalls höchstrichterlich entschieden wurde, dass eine Geschäftsveräußerung nicht vorliegt, wenn der Betrieb nur über einen Pächter weiterläuft – mit direkter Auswirkung auf die Umsatzsteuer. Neue Regeln beim Vorsteuerabzug betreffen insbesondere Organisationen mit gemischter wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit. Außerdem warnt die Finanzverwaltung vor einer häufig übersehenen Falle: Wer beim Einkauf aus dem EU-Ausland seine USt-IdNr. nicht rechtzeitig angibt, riskiert eine Doppelbesteuerung. Gleiches gilt für kostenlose Lieferungen ins EU-Ausland – diese sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Im Bereich Schenkungsteuer zeigt ein aktuelles Thema, wie stark der Zeitpunkt der Beendigung eines Nießbrauchs die Steuerlast beeinflussen kann. Und schließlich erinnert der Bundesfinanzhof daran, dass Grundstückskäufer ihre eigene Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt kennen und selbst fristgerecht handeln müssen – unabhängig vom Notar.

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Monatsinformation April 2026

Der April 2026 bringt einige interessante steuerliche Neuregelungen und Gerichtsentscheidungen, die für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen von Bedeutung sind. Ein zentrales Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) betrifft den Verkauf von hochpreisigen Gütern des täglichen Gebrauchs. Selbst wenn diese, wie im verhandelten Fall eines Luxus-Wohnmobils, auch zur Vermietung genutzt wurden, bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn er innerhalb eines Jahres nach Anschaffung erfolgt. Dies gilt, da bei solchen Gütern nicht von einem Wertsteigerungspotenzial ausgegangen wird .

Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft den Verkauf von Immobilien. Wird eine Eigentumswohnung verkauft, die teilweise als häusliches Arbeitszimmer betrieblich genutzt wurde, beginnt nach der Überführung des Arbeitszimmers ins Privatvermögen keine neue zehnjährige Spekulationsfrist für diesen Teil der Wohnung. Der Verkauf der gesamten Immobilie bleibt nach Ablauf der ursprünglichen Frist steuerfrei .

Für Arbeitgeber ist ein Urteil zur Verabschiedung von Mitarbeitern relevant: Die Kosten für eine Abschiedsfeier, die der Arbeitgeber ausrichtet, sind für den Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sofern es sich um eine offizielle Feier des Unternehmens und nicht um eine private Party handelt .

Auch im Bereich der Umsatzsteuer gibt es Klarstellungen, insbesondere zur privaten Nutzung von Firmenwagen durch Arbeitnehmer. Hier wird in der Regel von einem steuerpflichtigen Leistungsaustausch ausgegangen. Das Bundesfinanzministerium hat zudem die Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren präzisiert, um eine versehentliche Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu vermeiden.

Abschließend sei noch auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro und die damit verbundene Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ab dem 1. Januar 2026 hingewiesen.

 

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Neue Steuerinfos zu Kryptowerten, Familienverträgen & Kassenführung. Jetzt November-Ausgabe lesen

Im November 2025 gibt es wieder zahlreiche steuerliche Neuerungen: Besonders wichtig ist das neue BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten. Es ersetzt die Fassung von 2022 und definiert „Kryptowerte“ als Oberbegriff für alle Token-Arten. Für Privatanleger gilt weiterhin: Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, ab einer Freigrenze von 1.000 Euro wird der gesamte Gewinn besteuert. Nach einem Jahr Haltefrist bleibt der Gewinn steuerfrei. Neu ist eine erweiterte Mitwirkungspflicht – Walletbestände müssen zum 31.12.2025 dokumentiert werden.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet aktuell ein großes Datenpaket zu Kryptotransaktionen aus. Anleger sollten ihre Gewinne, Staking- und Lending-Erträge vollständig angeben. Der Bundesfinanzhof hat zudem das Verlustmodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt und damit enge Grenzen für steuerliche Gestaltungen gezogen.

Auch bei Verträgen unter Angehörigen ist Vorsicht geboten: Nur fremdübliche, schriftlich fixierte und tatsächlich durchgeführte Vereinbarungen werden steuerlich anerkannt. Bei Vermietungen an Familienmitglieder entscheidet die Höhe der Miete über den Werbungskostenabzug.

E-Mails mit steuerlichem Bezug müssen bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden – sie gelten als Handels- und Geschäftsbriefe. Außerdem entschied der BFH, dass Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offengelegt werden müssen.

Unternehmer sollten außerdem die Änderungen der Kassensicherungsverordnung, die Vereinheitlichung der Zahlungsempfänger in Bayern und Thüringen ab Oktober 2025 sowie längere Postlaufzeiten bei Fristsachen beachten. Wer seine Unterlagen rechtzeitig prüft und steuerlich sauber dokumentiert, ist gut vorbereitet auf die kommenden Änderungen.

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Steuern im Wandel: Was der Oktober 2025 für Ihr Portemonnaie bedeutet

Das Finanzgericht Münster entschied, dass Verluste durch Trickbetrug – etwa bei falschen Anrufen, die eine Notlage vortäuschen – keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Ebenso gilt ein Umzug allein zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht als beruflich veranlasst.

Beim Thema „Incentive-Reisen“ urteilte das Finanzgericht Köln zugunsten von Versicherungsvermittlern: Solche Reisen sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Für Firmenfitnessprogramme entschied das Niedersächsische Finanzgericht, dass der geldwerte Vorteil auf die tatsächlichen Teilnehmer und nicht auf Lizenzen zu berechnen ist – meist unterhalb der Freigrenze.

Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass bereits ein Dokument mit Umsatzsteuerausweis und Leistungsbeschreibung als „Rechnung“ gilt, selbst wenn keine Leistung erfolgt ist. Zudem definierte das Finanzministerium neue Regeln für die Umsatzbesteuerung von Online-Veranstaltungen: Aufzeichnungen sind steuerpflichtig, Live-Streams können steuerbegünstigt sein.

Im Erbschaftsteuerrecht urteilte der BFH, dass ein Grundstück, das vor der Ehe als Ausgleich für ehevertragliche Verzichtserklärungen übertragen wird, als schenkungsteuerpflichtige Zuwendung gilt.

Der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 sieht unter anderem vor: eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent ab 2026, die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantleistungen auf 7 %, höhere Ehrenamtspauschalen und die Gemeinnützigkeit von E-Sport.

Die Ausgabe schließt mit den aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsterminen für Oktober und November 2025.

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