Monatsinformation Juni 2026

Der Juni 2026 bringt wieder wichtige steuerliche Entscheidungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Fahrtkosten mit dem Privatwagen grundsätzlich nicht als Werbungskosten absetzbar sind, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht – selbst wenn der Privatwagen genehmigt genutzt wurde. Ebenso hat das Gericht entschieden, dass Fahrten eines Selbstständigen zwischen Wohnung und Büro nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn das Büro als erste Betriebsstätte gilt. Im Umsatzsteuerrecht gilt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung bleibt steuerfrei, wenn der Käufer falsche Angaben gemacht hat und der Verkäufer dies auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennen konnte – eine Gelangensbestätigung ist dafür keine zwingende Voraussetzung. Nachforderungszinsen auf die Umsatzsteuer sind laut BFH rechtmäßig und verstoßen weder gegen Unionsrecht noch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Für Eventunternehmen relevant: Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmermieten kann greifen, wenn diese regelmäßig und planmäßig angemietet werden. Viele Vereine erhalten derzeit Post vom Finanzamt zur Überprüfung ihrer Gemeinnützigkeit – die Steuererklärung ist bis zum 31.07.2026 einzureichen. Beim Thema Grundsteuer laufen zwei Verfassungsbeschwerden; offene Einsprüche sollten dringend geprüft werden. Und schließlich warnen Behörden erneut vor gefälschten Zahlungsaufforderungen wegen angeblich fehlender Jahresabschlüsse – nicht zahlen, keine Links klicken.

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