Monatsinformation Juli 2026
Immobilienverkauf auf Raten – kein versteckter Zinsertrag mehr
Wer seine Immobilie im Privatvermögen auf Raten verkauft und dabei ausdrücklich keine Zinsen vereinbart, muss laut einem aktuellen BFH-Urteil keinen fiktiven Zinsanteil als Kapitalertrag versteuern (Az. VIII R 30/24). Das ändert eine langjährige Praxis der Finanzverwaltung zugunsten der Steuerpflichtigen.
Wohnmobil als Zweitwohnung: Doppelte Haushaltsführung gescheitert
Wer unter der Woche im Wohnmobil am Arbeitsort übernachtet, es am Wochenende aber für Heimfahrten nutzt, kann keine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah keine dauerhaft eingerichtete Zweitwohnung (Az. 4 K 221/25).
Renovierungskosten nach Immobilienverkauf nicht abziehbar
Verpflichten sich Verkäufer im Kaufvertrag zur Renovierung und Mietzahlung bis zur Wiedervermietung, sind diese Kosten keine nachträglichen Werbungskosten aus Vermietung – sie gehören steuerlich zum Verkaufsvorgang (FG Bremen, Az. 1 V 51/25).
Vorsteuer-Vergütung: Ab 2026 nur noch digital
Nicht in der EU ansässige Unternehmer müssen Rechnungen ab sofort elektronisch über das BZSt-Portal einreichen. Belege ab 250 Euro Gesamtbetrag sind zwingend digital nachzuweisen.
Zinssatz 5,5 % bei Schenkungsteuer bleibt verfassungsgemäß
Der BFH bestätigte: Der gesetzliche Zinssatz zur Bewertung lebenslanger Renten nach § 14 BewG verstößt auch in Niedrigzinsphasen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz (Az. II R 35/23).
Projekt „Schneller Gründen“ startet
In acht Pilotstädten (u. a. Aachen, Düsseldorf, München) wird ein digitaler Kombiantrag für Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung getestet. Ziel: Unternehmensgründung bundesweit innerhalb von 24 Stunden.
Steuerbescheid-Änderung wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO)
Das Finanzamt darf Bescheide nachträglich ändern, wenn neue Tatsachen auftauchen – nicht aber aufgrund neuer Rechtsauffassungen. Steuerzahler sollten wissen: Wer eigene Fehler in der Erklärung grob verschuldet hat, kann keine Korrektur zu seinen Gunsten verlangen.
E-Auto-Förderung: Welche Nachweise werden benötigt?
Förderantrag können Privatpersonen stellen, deren Haushaltseinkommen 80.000 € nicht übersteigt (+ 5.000 € je Kind). Nachzuweisen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide – maximal drei Jahre alt.
Luftverkehrsteuer sinkt ab 01.07.2026
Die Steuersätze werden auf das Niveau vor Mai 2024 gesenkt: Kurzstrecke 13,03 €, Mittelstrecke 33,01 €, Langstrecke 59,43 € je Fluggast.


