Monatsinformation Juli 2026
Der Juni 2026 bringt wieder wichtige steuerliche Entscheidungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen.
This author has not written his bio yet.
But we are proud to say that Ramon Volmering contributed 21 entries already.
Der Juni 2026 bringt wieder wichtige steuerliche Entscheidungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen.
Der Juni 2026 bringt wieder wichtige steuerliche Entscheidungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen.
Der Mai 2026 bringt eine Reihe steuerlicher Entscheidungen und Änderungen, die Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen betreffen.
Der April 2026 bringt einige interessante steuerliche Neuregelungen und Gerichtsentscheidungen, die für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen von Bedeutung sind.
Mehr Klarheit bei der Abschreibung von Immobilien: Der BFH stärkt den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer – Gutachten bleiben jedoch prüfungsanfällig. Zudem: Neue Entwicklungen bei der Verlustverrechnung von Kapitalanlagen.
Die Monatsinfo Februar 2026 bündelt kompakte Updates zu Einkommensteuer (u. a. Auslandsstudium, doppelte Haushaltsführung), Lohn & Benefits (Gutscheine/Sachbezüge), Unternehmenspraxis (Sponsoring), Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen, Außenprüfung nach Todesfall sowie Mindestlohn/Minijob/Midijob und Kurzarbeitergeld.
Mit dem Start ins Jahr 2026 greifen zahlreiche steuerliche und rechtliche Änderungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen.
Die Dezember-Ausgabe der Monatsinformationen zeigt, wie umfangreich die steuerlichen Anpassungen zum Jahreswechsel ausfallen.
Im November 2025 gibt es wieder zahlreiche steuerliche Neuerungen: Besonders wichtig ist das neue BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten. Es ersetzt die Fassung von 2022 und definiert „Kryptowerte“ als Oberbegriff für alle Token-Arten.
Das Finanzgericht Münster entschied, dass Verluste durch Trickbetrug – etwa bei falschen Anrufen, die eine Notlage vortäuschen – keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Ebenso gilt ein Umzug allein zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht als beruflich veranlasst.
Telefonisch und nach Vereinbarung eines Termines erreichen Sie uns wie folgt:
Mo – Do: 7.30 – 17.00 Uhr
Fr: 7.30 – 12.45 Uhr
