Steuernews April 2025: Das Wichtigste im Überblick
Auch im April bringt der Bundesfinanzhof wichtige Entscheidungen. Hier sind die relevanten Themen kompakt zusammengefasst:
This author has not written his bio yet.
But we are proud to say that Ramon Volmering contributed 6 entries already.
Auch im April bringt der Bundesfinanzhof wichtige Entscheidungen. Hier sind die relevanten Themen kompakt zusammengefasst:
Die März-Ausgabe der Monatsinformation fasst wesentliche steuerliche Änderungen für 2025 zusammen. Besonders relevant ist die rückwirkende Anwendung der Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen ab März 2020 – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Das Finanzgericht Münster entschied, dass Betriebsausgaben, die aus steuerpflichtigen Einnahmen früherer Jahre stammen, auch dann abzugsfähig sind, wenn sie erst 2022 anfielen. Diese Entscheidung betrifft beispielsweise Steuerberatungskosten und Umsatzsteuernachzahlungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Wichtig ist, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zu steuerfreien Einnahmen ausgeschlossen werden kann. Ab 2025 gilt zudem eine einheitliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis […]
Mit dem Jahresbeginn 2025 treten zahlreiche Neuerungen im Steuerrecht und in der Bürokratie in Kraft. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt unter anderem Steuerentlastungen durch höhere Freibeträge und Anpassungen der Einkommenssteuertarife. Auch das Kindergeld wird erhöht, und Alleinerziehende profitieren von einem erweiterten Entlastungsbetrag. Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind nun steuerfrei, wenn sie 2025 installiert werden. Das Bürokratieentlastungsgesetz […]
Im November 2024 stehen wichtige steuerliche Updates an: Erstens kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen wie Heizungsmodernisierungen nur beansprucht werden, wenn die Arbeiten abgeschlossen und vollständig bezahlt sind.
Im November 2024 stehen wichtige steuerliche Updates an: Erstens kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen wie Heizungsmodernisierungen nur beansprucht werden, wenn die Arbeiten abgeschlossen und vollständig bezahlt sind.
Telefonisch und nach Vereinbarung eines Termines erreichen Sie uns wie folgt:
Mo – Do: 7.30 – 17.00 Uhr
Fr: 7.30 – 12.45 Uhr