Monatsinformation März 2026

Einkommensteuer
Mehr Klarheit bei der Abschreibung von Immobilien: Der BFH stärkt den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer – Gutachten bleiben jedoch prüfungsanfällig. Zudem: Neue Entwicklungen bei der Verlustverrechnung von Kapitalanlagen.

Kapital & Investments
Genussrechtsvergütungen von Arbeitnehmern können unter bestimmten Voraussetzungen als Kapitaleinkünfte gelten. Beim Krypto-Lending von Bitcoins lehnt das FG Köln die Abgeltungsteuer ab – die Revision beim BFH ist anhängig.

Schenkungsteuer
Auch übliche Geschenke können anzeigepflichtig sein. Bewegliche Gegenstände sind zwar teilweise steuerfrei – nicht jedoch automatisch von der Meldepflicht befreit.

Umsatzsteuer
Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ist gestartet. Die erste Übergangsphase läuft noch bis 31.12.2026 – Unternehmen sollten ihre Prozesse und GoBD-Dokumentation rechtzeitig anpassen.

Grunderwerbsteuer
Ein lebenslanges Wohnungsrecht erhöht die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung – selbst wenn es zunächst nur schuldrechtlich vereinbart wurde.

Verfahrensrecht
Liegt eine umfassende Empfangsvollmacht vor, muss das Finanzamt Bescheide an den Steuerberater zustellen – andernfalls beginnt die Einspruchsfrist nicht zu laufen.

Die komplette Monatsinformation lesen

Monatsinfo Februar 2026: Steuer- & Rechts-Updates im Überblick

1) Einkommensteuer
Beim Thema Auslandsstudium hat das Finanzgericht Düsseldorf klargestellt: Kosten für ein Studium im Ausland sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar – auch dann nicht, wenn in Deutschland kein Studienplatz verfügbar war.

Erleichterung gibt es dagegen bei der doppelten Haushaltsführung: Der BFH hat entschieden, dass die Miete für einen Stellplatz an der Zweitwohnung als Werbungskosten abziehbar sein kann – und zwar zusätzlich zum monatlichen Höchstbetrag für Unterkunftskosten.

2) Lohn & Benefits
Bei Gutscheinen und Sachbezügen bleibt die saubere Abgrenzung entscheidend: Sobald Beschäftigte faktisch über einen Geldbetrag verfügen können (z. B. durch Erstattung), liegt schnell steuerpflichtiger Barlohn vor. Gleichzeitig sind die Anforderungen an „echte“ Sachbezug-Gutscheine (u. a. Einschränkungen der Einlösbarkeit und Dokumentation) ein zentraler Prüfpunkt bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

3) Unternehmen
Spannend für die Praxis: Sponsorengelder können beim Sponsor Betriebsausgaben sein (und nicht nur „Spenden“), wenn der Verein eine echte Gegenleistung erbringt – etwa durch Werbenutzung von Name/Logo und die Vermarktung der Sponsoringmaßnahme. Das hat das FG Hamburg bestätigt.

4) Grunderwerbsteuer
Bei Umwandlungen nach § 6a GrEStG setzt der BFH enge Maßstäbe: Die Steuerbegünstigung greift nur, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmen die Beteiligungsvoraussetzungen (inkl. Fristen/Quote) erfüllt; eine bloße Gesellschaftergruppe reicht nicht aus.

5) Verfahrensrecht
Unangenehm, aber wichtig: Eine Außenprüfung kann auch nach dem Tod des Betriebsinhabers noch angeordnet werden. Die Pflichten aus steuerlich relevanten Umständen können dabei auf die Erben übergehen – inklusive Duldung der Prüfung.

6) Gesetzgebung
Zum Jahreswechsel 2026 gibt es spürbare Änderungen bei Mindestlohn sowie den Grenzen für Mini- und Midijobs. Parallel bleibt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes weiterhin bei 24 Monaten und bringt Unternehmen Planbarkeit.

Die komplette Monatsinformation lesen

Steuerliche Neuerungen zum Jahresstart 2026 – Das ist jetzt wichtig

Mit dem Start ins Jahr 2026 greifen zahlreiche steuerliche und rechtliche Änderungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt unter anderem eine dauerhaft reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie, höhere Freibeträge, Verbesserungen für Pendler sowie neue Regelungen zu Ehrenamt, Spenden und Altersvorsorge. Zusätzlich sorgen aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs für mehr Klarheit, etwa bei der Grundsteuer, Pensionszusagen oder der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Auch im Rentenrecht und bei Verbraucherentlastungen gibt es wichtige Neuerungen. Ein kompakter Überblick hilft, rechtzeitig zu reagieren und Chancen zu nutzen.

Die komplette Monatsinformation lesen

Steuerliche Änderungen & wichtige Urteile zum Jahresende 2025

Die Dezember-Ausgabe der Monatsinformationen zeigt, wie umfangreich die steuerlichen Anpassungen zum Jahreswechsel ausfallen. Besonders relevant sind mehrere Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs: So können Spenden eines Alleingesellschafters an eine gGmbH selbst dann steuerlich abziehbar sein, wenn diese Mittel von der gGmbH zur Begleichung der Miete an eben diesen Gesellschafter verwendet werden – solange keine Gegenleistung vorliegt und die wirtschaftliche Belastung erhalten bleibt. Ebenso wurde klargestellt, dass bei der Überlassung eines Firmenwagens ohne ausdrücklich erlaubte Privatnutzung kein Arbeitslohn entsteht, was die Lohnsteuerhaftung der GmbH verhindert.

Auch im Bereich der Vermietung von Ferienwohnungen gab es wichtige Konkretisierungen: Die ortsübliche Auslastung ist künftig über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu prüfen, um Verluste steuerlich anerkennen zu können. Für Unternehmer besonders bedeutsam sind zudem die neuen Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung. Formatfehler können dazu führen, dass eine Rechnung steuerlich nicht als E-Rechnung anerkannt wird – mit direkten Folgen für den Vorsteuerabzug.

Darüber hinaus ändern sich 2026 mehrere Rechengrößen in der Sozialversicherung, einschließlich der Beitragsbemessungsgrenzen und der Versicherungspflichtgrenze. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 deutlich, und die Minijob-Grenze wird entsprechend angepasst. Rentner profitieren mit der neuen Aktivrente künftig von bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Zuverdienst pro Monat. Ergänzt wird der Reformkatalog durch neue Regeln zur Elektromobilität, insbesondere zur steuerlichen Behandlung von Stromkosten bei E-Dienstwagen, sowie durch geplante Meldepflichten für Krypto-Transaktionen.

Die komplette Monatsinformation lesen