Steuerliche Neuerungen zum Jahresstart 2026 – Das ist jetzt wichtig

Mit dem Start ins Jahr 2026 greifen zahlreiche steuerliche und rechtliche Änderungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt unter anderem eine dauerhaft reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie, höhere Freibeträge, Verbesserungen für Pendler sowie neue Regelungen zu Ehrenamt, Spenden und Altersvorsorge. Zusätzlich sorgen aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs für mehr Klarheit, etwa bei der Grundsteuer, Pensionszusagen oder der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Auch im Rentenrecht und bei Verbraucherentlastungen gibt es wichtige Neuerungen. Ein kompakter Überblick hilft, rechtzeitig zu reagieren und Chancen zu nutzen.

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Steuerliche Änderungen & wichtige Urteile zum Jahresende 2025

Die Dezember-Ausgabe der Monatsinformationen zeigt, wie umfangreich die steuerlichen Anpassungen zum Jahreswechsel ausfallen. Besonders relevant sind mehrere Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs: So können Spenden eines Alleingesellschafters an eine gGmbH selbst dann steuerlich abziehbar sein, wenn diese Mittel von der gGmbH zur Begleichung der Miete an eben diesen Gesellschafter verwendet werden – solange keine Gegenleistung vorliegt und die wirtschaftliche Belastung erhalten bleibt. Ebenso wurde klargestellt, dass bei der Überlassung eines Firmenwagens ohne ausdrücklich erlaubte Privatnutzung kein Arbeitslohn entsteht, was die Lohnsteuerhaftung der GmbH verhindert.

Auch im Bereich der Vermietung von Ferienwohnungen gab es wichtige Konkretisierungen: Die ortsübliche Auslastung ist künftig über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu prüfen, um Verluste steuerlich anerkennen zu können. Für Unternehmer besonders bedeutsam sind zudem die neuen Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung. Formatfehler können dazu führen, dass eine Rechnung steuerlich nicht als E-Rechnung anerkannt wird – mit direkten Folgen für den Vorsteuerabzug.

Darüber hinaus ändern sich 2026 mehrere Rechengrößen in der Sozialversicherung, einschließlich der Beitragsbemessungsgrenzen und der Versicherungspflichtgrenze. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 deutlich, und die Minijob-Grenze wird entsprechend angepasst. Rentner profitieren mit der neuen Aktivrente künftig von bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Zuverdienst pro Monat. Ergänzt wird der Reformkatalog durch neue Regeln zur Elektromobilität, insbesondere zur steuerlichen Behandlung von Stromkosten bei E-Dienstwagen, sowie durch geplante Meldepflichten für Krypto-Transaktionen.

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