Monatsinformation April 2026
Der April 2026 bringt einige interessante steuerliche Neuregelungen und Gerichtsentscheidungen, die für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen von Bedeutung sind.
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Der April 2026 bringt einige interessante steuerliche Neuregelungen und Gerichtsentscheidungen, die für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen von Bedeutung sind.
Mehr Klarheit bei der Abschreibung von Immobilien: Der BFH stärkt den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer – Gutachten bleiben jedoch prüfungsanfällig. Zudem: Neue Entwicklungen bei der Verlustverrechnung von Kapitalanlagen.
Die Monatsinfo Februar 2026 bündelt kompakte Updates zu Einkommensteuer (u. a. Auslandsstudium, doppelte Haushaltsführung), Lohn & Benefits (Gutscheine/Sachbezüge), Unternehmenspraxis (Sponsoring), Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen, Außenprüfung nach Todesfall sowie Mindestlohn/Minijob/Midijob und Kurzarbeitergeld.
Mit dem Start ins Jahr 2026 greifen zahlreiche steuerliche und rechtliche Änderungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen.
Die Dezember-Ausgabe der Monatsinformationen zeigt, wie umfangreich die steuerlichen Anpassungen zum Jahreswechsel ausfallen.
Im November 2025 gibt es wieder zahlreiche steuerliche Neuerungen: Besonders wichtig ist das neue BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten. Es ersetzt die Fassung von 2022 und definiert „Kryptowerte“ als Oberbegriff für alle Token-Arten.
Das Finanzgericht Münster entschied, dass Verluste durch Trickbetrug – etwa bei falschen Anrufen, die eine Notlage vortäuschen – keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Ebenso gilt ein Umzug allein zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht als beruflich veranlasst.
Die Monatsinformation September 2025 bringt eine Reihe wichtiger steuerlicher Themen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen.
Die aktuelle Monatsinformation bringt wichtige Themen für Unternehmer, Vermieter und Investoren.
Viele Eigentümer möchten bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder übertragen – etwa im Rahmen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge.
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