Monatsinformation April 2026

Der April 2026 bringt einige interessante steuerliche Neuregelungen und Gerichtsentscheidungen, die für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen von Bedeutung sind. Ein zentrales Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) betrifft den Verkauf von hochpreisigen Gütern des täglichen Gebrauchs. Selbst wenn diese, wie im verhandelten Fall eines Luxus-Wohnmobils, auch zur Vermietung genutzt wurden, bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn er innerhalb eines Jahres nach Anschaffung erfolgt. Dies gilt, da bei solchen Gütern nicht von einem Wertsteigerungspotenzial ausgegangen wird .

Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft den Verkauf von Immobilien. Wird eine Eigentumswohnung verkauft, die teilweise als häusliches Arbeitszimmer betrieblich genutzt wurde, beginnt nach der Überführung des Arbeitszimmers ins Privatvermögen keine neue zehnjährige Spekulationsfrist für diesen Teil der Wohnung. Der Verkauf der gesamten Immobilie bleibt nach Ablauf der ursprünglichen Frist steuerfrei .

Für Arbeitgeber ist ein Urteil zur Verabschiedung von Mitarbeitern relevant: Die Kosten für eine Abschiedsfeier, die der Arbeitgeber ausrichtet, sind für den Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sofern es sich um eine offizielle Feier des Unternehmens und nicht um eine private Party handelt .

Auch im Bereich der Umsatzsteuer gibt es Klarstellungen, insbesondere zur privaten Nutzung von Firmenwagen durch Arbeitnehmer. Hier wird in der Regel von einem steuerpflichtigen Leistungsaustausch ausgegangen. Das Bundesfinanzministerium hat zudem die Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren präzisiert, um eine versehentliche Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu vermeiden.

Abschließend sei noch auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro und die damit verbundene Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ab dem 1. Januar 2026 hingewiesen.

 

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