Monatsinfo Februar 2026: Steuer- & Rechts-Updates im Überblick

1) Einkommensteuer
Beim Thema Auslandsstudium hat das Finanzgericht Düsseldorf klargestellt: Kosten für ein Studium im Ausland sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar – auch dann nicht, wenn in Deutschland kein Studienplatz verfügbar war.

Erleichterung gibt es dagegen bei der doppelten Haushaltsführung: Der BFH hat entschieden, dass die Miete für einen Stellplatz an der Zweitwohnung als Werbungskosten abziehbar sein kann – und zwar zusätzlich zum monatlichen Höchstbetrag für Unterkunftskosten.

2) Lohn & Benefits
Bei Gutscheinen und Sachbezügen bleibt die saubere Abgrenzung entscheidend: Sobald Beschäftigte faktisch über einen Geldbetrag verfügen können (z. B. durch Erstattung), liegt schnell steuerpflichtiger Barlohn vor. Gleichzeitig sind die Anforderungen an „echte“ Sachbezug-Gutscheine (u. a. Einschränkungen der Einlösbarkeit und Dokumentation) ein zentraler Prüfpunkt bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

3) Unternehmen
Spannend für die Praxis: Sponsorengelder können beim Sponsor Betriebsausgaben sein (und nicht nur „Spenden“), wenn der Verein eine echte Gegenleistung erbringt – etwa durch Werbenutzung von Name/Logo und die Vermarktung der Sponsoringmaßnahme. Das hat das FG Hamburg bestätigt.

4) Grunderwerbsteuer
Bei Umwandlungen nach § 6a GrEStG setzt der BFH enge Maßstäbe: Die Steuerbegünstigung greift nur, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmen die Beteiligungsvoraussetzungen (inkl. Fristen/Quote) erfüllt; eine bloße Gesellschaftergruppe reicht nicht aus.

5) Verfahrensrecht
Unangenehm, aber wichtig: Eine Außenprüfung kann auch nach dem Tod des Betriebsinhabers noch angeordnet werden. Die Pflichten aus steuerlich relevanten Umständen können dabei auf die Erben übergehen – inklusive Duldung der Prüfung.

6) Gesetzgebung
Zum Jahreswechsel 2026 gibt es spürbare Änderungen bei Mindestlohn sowie den Grenzen für Mini- und Midijobs. Parallel bleibt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes weiterhin bei 24 Monaten und bringt Unternehmen Planbarkeit.

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Steuerliche Neuerungen zum Jahresstart 2026 – Das ist jetzt wichtig

Mit dem Start ins Jahr 2026 greifen zahlreiche steuerliche und rechtliche Änderungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt unter anderem eine dauerhaft reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie, höhere Freibeträge, Verbesserungen für Pendler sowie neue Regelungen zu Ehrenamt, Spenden und Altersvorsorge. Zusätzlich sorgen aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs für mehr Klarheit, etwa bei der Grundsteuer, Pensionszusagen oder der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Auch im Rentenrecht und bei Verbraucherentlastungen gibt es wichtige Neuerungen. Ein kompakter Überblick hilft, rechtzeitig zu reagieren und Chancen zu nutzen.

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