Steuerfalle bei Grundstücksübertragungen im Familienkreis: Vorsicht bei Schuldübernahmen Monatsinformationen Juli

Viele Eigentümer möchten bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder übertragen – etwa im Rahmen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge. Doch wer ein vermietetes Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb überträgt und dabei bestehende Schulden auf das Kind übergehen lässt, tappt schnell in eine steuerliche Falle.

Wie der Bundesfinanzhof kürzlich entschied, gilt die Übernahme der Schulden durch den neuen Eigentümer als Gegenleistung. Damit liegt steuerlich gesehen kein rein unentgeltlicher Vorgang vor, sondern ein sogenanntes „privates Veräußerungsgeschäft“. Die Folge: Der entgeltliche Teil des Übertragungsvorgangs unterliegt der Einkommensteuer – auch dann, wenn die Übertragung innerhalb der Familie erfolgt.

Das bedeutet konkret: Wird ein Grundstück samt Darlehensverbindlichkeiten an ein Kind weitergegeben, kann das Finanzamt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn erheben – vorausgesetzt, die Übertragung geschieht innerhalb der Zehnjahresfrist nach dem Kauf. Die Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil erfolgt anhand des aktuellen Verkehrswerts und der übernommenen Schulden.

Unser Tipp: Lassen Sie jede geplante Grundstücksübertragung individuell steuerlich prüfen. Gerade im familiären Umfeld kann eine falsch eingeschätzte Übernahme erhebliche Steuerlasten auslösen.

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Neues vom Steuerrecht: Das bringt der Juni 2025 für Unternehmer und Arbeitnehmer

Die Monatsinformation Juni 2025 enthält eine Vielzahl aktueller Urteile und Entwicklungen aus dem Steuerrecht mit praktischer Relevanz für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger.

Ein zentrales Thema ist die geänderte Rechtsprechung zur Behandlung von Leasingsonderzahlungen: Der Bundesfinanzhof fordert nun eine zeitanteilige Berücksichtigung über die Leasinglaufzeit hinweg. Zudem entschied er, dass ein privater Umzug zur Einrichtung eines Arbeitszimmers – selbst unter pandemiebedingtem Homeoffice-Zwang – keine abzugsfähigen Werbungskosten darstellt.

Auch bei der doppelten Haushaltsführung setzt das Finanzgericht Münster enge Grenzen: Eine Entfernung von nur 30 km zur Arbeitsstätte genügt nicht. Für Kapitalanleger bleibt es beim Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren oberhalb des Sparerpauschbetrags.

Im Arbeitsrecht sorgt ein Urteil für Aufmerksamkeit: Provisionen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Kryptowährung (Ether) gezahlt werden. Ein weiteres Highlight: Niedersachsen startet ein anonymes Hinweisgebersystem zur Aufdeckung von Steuerverstößen.

Zudem hat das Bundesfinanzministerium das BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer umfassend überarbeitet – wichtig für alle, die mit Kapitalerträgen und Termingeschäften zu tun haben.

Fazit: Die Entscheidungen zeigen erneut, wie komplex das Steuerrecht ist – und wie wichtig qualifizierte Beratung bleibt.

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