Neue Steuerinfos zu Kryptowerten, Familienverträgen & Kassenführung. Jetzt November-Ausgabe lesen

Im November 2025 gibt es wieder zahlreiche steuerliche Neuerungen: Besonders wichtig ist das neue BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten. Es ersetzt die Fassung von 2022 und definiert „Kryptowerte“ als Oberbegriff für alle Token-Arten. Für Privatanleger gilt weiterhin: Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig, ab einer Freigrenze von 1.000 Euro wird der gesamte Gewinn besteuert. Nach einem Jahr Haltefrist bleibt der Gewinn steuerfrei. Neu ist eine erweiterte Mitwirkungspflicht – Walletbestände müssen zum 31.12.2025 dokumentiert werden.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet aktuell ein großes Datenpaket zu Kryptotransaktionen aus. Anleger sollten ihre Gewinne, Staking- und Lending-Erträge vollständig angeben. Der Bundesfinanzhof hat zudem das Verlustmodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt und damit enge Grenzen für steuerliche Gestaltungen gezogen.

Auch bei Verträgen unter Angehörigen ist Vorsicht geboten: Nur fremdübliche, schriftlich fixierte und tatsächlich durchgeführte Vereinbarungen werden steuerlich anerkannt. Bei Vermietungen an Familienmitglieder entscheidet die Höhe der Miete über den Werbungskostenabzug.

E-Mails mit steuerlichem Bezug müssen bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden – sie gelten als Handels- und Geschäftsbriefe. Außerdem entschied der BFH, dass Inhalte anonymer Anzeigen grundsätzlich nicht offengelegt werden müssen.

Unternehmer sollten außerdem die Änderungen der Kassensicherungsverordnung, die Vereinheitlichung der Zahlungsempfänger in Bayern und Thüringen ab Oktober 2025 sowie längere Postlaufzeiten bei Fristsachen beachten. Wer seine Unterlagen rechtzeitig prüft und steuerlich sauber dokumentiert, ist gut vorbereitet auf die kommenden Änderungen.

Die komplette Monatsinformation lesen

Steuern im Wandel: Was der Oktober 2025 für Ihr Portemonnaie bedeutet

Das Finanzgericht Münster entschied, dass Verluste durch Trickbetrug – etwa bei falschen Anrufen, die eine Notlage vortäuschen – keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Ebenso gilt ein Umzug allein zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht als beruflich veranlasst.

Beim Thema „Incentive-Reisen“ urteilte das Finanzgericht Köln zugunsten von Versicherungsvermittlern: Solche Reisen sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Für Firmenfitnessprogramme entschied das Niedersächsische Finanzgericht, dass der geldwerte Vorteil auf die tatsächlichen Teilnehmer und nicht auf Lizenzen zu berechnen ist – meist unterhalb der Freigrenze.

Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass bereits ein Dokument mit Umsatzsteuerausweis und Leistungsbeschreibung als „Rechnung“ gilt, selbst wenn keine Leistung erfolgt ist. Zudem definierte das Finanzministerium neue Regeln für die Umsatzbesteuerung von Online-Veranstaltungen: Aufzeichnungen sind steuerpflichtig, Live-Streams können steuerbegünstigt sein.

Im Erbschaftsteuerrecht urteilte der BFH, dass ein Grundstück, das vor der Ehe als Ausgleich für ehevertragliche Verzichtserklärungen übertragen wird, als schenkungsteuerpflichtige Zuwendung gilt.

Der Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 sieht unter anderem vor: eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent ab 2026, die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantleistungen auf 7 %, höhere Ehrenamtspauschalen und die Gemeinnützigkeit von E-Sport.

Die Ausgabe schließt mit den aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsterminen für Oktober und November 2025.

Die komplette Monatsinformation lesen

Steuerliche Neuerungen im September 2025

Die Monatsinformation September 2025 bringt eine Reihe wichtiger steuerlicher Themen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen.

Besonders im Fokus steht der Weiterverkauf von Tickets für Fußballspiele oder Konzerte. Gewinne aus solchen Verkäufen können steuerpflichtig sein, wenn sie die Freigrenze von 600 Euro überschreiten und innerhalb eines Jahres nach Kauf erzielt werden. Ähnlich kritisch sind teilentgeltliche Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie: Wer Immobilien samt Restschulden überträgt, kann unerwartet steuerpflichtige Gewinne auslösen.

Ein weiteres Urteil betrifft hochpreisige Wohnmobile. Obwohl es sich um Luxusgüter handelt, könnten sie dennoch als „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ gelten und damit steuerfrei veräußerbar sein – eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht hierzu noch aus. Auch das Thema Online-Poker sorgt für Klarheit: Wer regelmäßig spielt und hohe Gewinne erzielt, gilt steuerlich als Gewerbetreibender.

Unternehmen sollten zudem die aktuellen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen beachten. Der Bundesfinanzhof entschied, dass auch Veranstaltungen für einen eingeschränkten Mitarbeiterkreis lohnsteuerlich pauschal mit 25 % versteuert werden dürfen. Für Ärzte wichtig: Die Übernahme ärztlicher Notfalldienste gegen Entgelt bleibt umsatzsteuerfrei.

Darüber hinaus wird die Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie ab 2026 festgeschrieben, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert und ab 2028 eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer angekündigt.

Nicht zuletzt sollten Erben ihre steuerlichen Pflichten im Blick behalten, da nach einem Todesfall sämtliche offenen Verpflichtungen auf sie übergehen – von Einkommensteuererklärungen bis hin zu möglichen Korrekturen früherer Angaben.

Insgesamt zeigt sich: Frühzeitige steuerliche Beratung kann vor unerwarteten Belastungen schützen und Gestaltungsspielräume eröffnen.

Steuernews August 2025: Was Unternehmer und Investoren jetzt wissen müssen

Die aktuelle Monatsinformation bringt wichtige Themen für Unternehmer, Vermieter und Investoren. Container als Kapitalanlage stehen zunehmend in der Kritik: Fehlende Besitznachweise und nicht existente Container führen oft zu steuerlichen Nachteilen. Vorsicht ist geboten.

Bei vermieteten Immobilien können verkürzte Nutzungsdauern – und damit höhere Abschreibungen – auch per Privatgutachten nachgewiesen werden, wie das Finanzgericht Hamburg bestätigt hat.

Wer im Rahmen der Unternehmensnachfolge Mitarbeiter an seinem Unternehmen beteiligt, muss diese Schenkung nicht zwingend als Arbeitslohn versteuern. Entscheidend ist, dass kein Zusammenhang mit der Vergütung besteht.

Die sogenannte Güterstandsschaukel bleibt ein zulässiges Mittel zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehepartnern – allerdings nur mit notarieller und steuerlicher Begleitung.

Untervermietungen sind ab 520 Euro Einnahmen jährlich steuerlich relevant. Plattformen wie Airbnb melden Daten mittlerweile direkt an das Finanzamt.

Mit dem neuen Investitionssofortprogramm können Unternehmen Maschinen und Geräte degressiv mit bis zu 30 Prozent abschreiben. Das entlastet frühzeitig und stärkt die Liquidität.

Ab Juli 2025 gilt zudem eine Meldepflicht für alle elektronischen Kassensysteme. Fristen und formale Anforderungen sind genau zu beachten.

Mehr Informationen

Steuerfalle bei Grundstücksübertragungen im Familienkreis: Vorsicht bei Schuldübernahmen Monatsinformationen Juli

Viele Eigentümer möchten bereits zu Lebzeiten Vermögen auf ihre Kinder übertragen – etwa im Rahmen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge. Doch wer ein vermietetes Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb überträgt und dabei bestehende Schulden auf das Kind übergehen lässt, tappt schnell in eine steuerliche Falle.

Wie der Bundesfinanzhof kürzlich entschied, gilt die Übernahme der Schulden durch den neuen Eigentümer als Gegenleistung. Damit liegt steuerlich gesehen kein rein unentgeltlicher Vorgang vor, sondern ein sogenanntes „privates Veräußerungsgeschäft“. Die Folge: Der entgeltliche Teil des Übertragungsvorgangs unterliegt der Einkommensteuer – auch dann, wenn die Übertragung innerhalb der Familie erfolgt.

Das bedeutet konkret: Wird ein Grundstück samt Darlehensverbindlichkeiten an ein Kind weitergegeben, kann das Finanzamt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn erheben – vorausgesetzt, die Übertragung geschieht innerhalb der Zehnjahresfrist nach dem Kauf. Die Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil erfolgt anhand des aktuellen Verkehrswerts und der übernommenen Schulden.

Unser Tipp: Lassen Sie jede geplante Grundstücksübertragung individuell steuerlich prüfen. Gerade im familiären Umfeld kann eine falsch eingeschätzte Übernahme erhebliche Steuerlasten auslösen.

Mehr Informationen

Neues vom Steuerrecht: Das bringt der Juni 2025 für Unternehmer und Arbeitnehmer

Die Monatsinformation Juni 2025 enthält eine Vielzahl aktueller Urteile und Entwicklungen aus dem Steuerrecht mit praktischer Relevanz für Unternehmer, Arbeitnehmer und Kapitalanleger.

Ein zentrales Thema ist die geänderte Rechtsprechung zur Behandlung von Leasingsonderzahlungen: Der Bundesfinanzhof fordert nun eine zeitanteilige Berücksichtigung über die Leasinglaufzeit hinweg. Zudem entschied er, dass ein privater Umzug zur Einrichtung eines Arbeitszimmers – selbst unter pandemiebedingtem Homeoffice-Zwang – keine abzugsfähigen Werbungskosten darstellt.

Auch bei der doppelten Haushaltsführung setzt das Finanzgericht Münster enge Grenzen: Eine Entfernung von nur 30 km zur Arbeitsstätte genügt nicht. Für Kapitalanleger bleibt es beim Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren oberhalb des Sparerpauschbetrags.

Im Arbeitsrecht sorgt ein Urteil für Aufmerksamkeit: Provisionen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Kryptowährung (Ether) gezahlt werden. Ein weiteres Highlight: Niedersachsen startet ein anonymes Hinweisgebersystem zur Aufdeckung von Steuerverstößen.

Zudem hat das Bundesfinanzministerium das BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer umfassend überarbeitet – wichtig für alle, die mit Kapitalerträgen und Termingeschäften zu tun haben.

Fazit: Die Entscheidungen zeigen erneut, wie komplex das Steuerrecht ist – und wie wichtig qualifizierte Beratung bleibt.

Mehr Informationen