Steuerliche Neuerungen im September 2025
Die Monatsinformation September 2025 bringt eine Reihe wichtiger steuerlicher Themen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen.
Besonders im Fokus steht der Weiterverkauf von Tickets für Fußballspiele oder Konzerte. Gewinne aus solchen Verkäufen können steuerpflichtig sein, wenn sie die Freigrenze von 600 Euro überschreiten und innerhalb eines Jahres nach Kauf erzielt werden. Ähnlich kritisch sind teilentgeltliche Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie: Wer Immobilien samt Restschulden überträgt, kann unerwartet steuerpflichtige Gewinne auslösen.
Ein weiteres Urteil betrifft hochpreisige Wohnmobile. Obwohl es sich um Luxusgüter handelt, könnten sie dennoch als „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ gelten und damit steuerfrei veräußerbar sein – eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht hierzu noch aus. Auch das Thema Online-Poker sorgt für Klarheit: Wer regelmäßig spielt und hohe Gewinne erzielt, gilt steuerlich als Gewerbetreibender.
Unternehmen sollten zudem die aktuellen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen beachten. Der Bundesfinanzhof entschied, dass auch Veranstaltungen für einen eingeschränkten Mitarbeiterkreis lohnsteuerlich pauschal mit 25 % versteuert werden dürfen. Für Ärzte wichtig: Die Übernahme ärztlicher Notfalldienste gegen Entgelt bleibt umsatzsteuerfrei.
Darüber hinaus wird die Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie ab 2026 festgeschrieben, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert und ab 2028 eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer angekündigt.
Nicht zuletzt sollten Erben ihre steuerlichen Pflichten im Blick behalten, da nach einem Todesfall sämtliche offenen Verpflichtungen auf sie übergehen – von Einkommensteuererklärungen bis hin zu möglichen Korrekturen früherer Angaben.
Insgesamt zeigt sich: Frühzeitige steuerliche Beratung kann vor unerwarteten Belastungen schützen und Gestaltungsspielräume eröffnen.