Steuerliche Änderungen & wichtige Urteile zum Jahresende 2025
Die Dezember-Ausgabe der Monatsinformationen zeigt, wie umfangreich die steuerlichen Anpassungen zum Jahreswechsel ausfallen. Besonders relevant sind mehrere Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs: So können Spenden eines Alleingesellschafters an eine gGmbH selbst dann steuerlich abziehbar sein, wenn diese Mittel von der gGmbH zur Begleichung der Miete an eben diesen Gesellschafter verwendet werden – solange keine Gegenleistung vorliegt und die wirtschaftliche Belastung erhalten bleibt. Ebenso wurde klargestellt, dass bei der Überlassung eines Firmenwagens ohne ausdrücklich erlaubte Privatnutzung kein Arbeitslohn entsteht, was die Lohnsteuerhaftung der GmbH verhindert.
Auch im Bereich der Vermietung von Ferienwohnungen gab es wichtige Konkretisierungen: Die ortsübliche Auslastung ist künftig über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu prüfen, um Verluste steuerlich anerkennen zu können. Für Unternehmer besonders bedeutsam sind zudem die neuen Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung. Formatfehler können dazu führen, dass eine Rechnung steuerlich nicht als E-Rechnung anerkannt wird – mit direkten Folgen für den Vorsteuerabzug.
Darüber hinaus ändern sich 2026 mehrere Rechengrößen in der Sozialversicherung, einschließlich der Beitragsbemessungsgrenzen und der Versicherungspflichtgrenze. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 deutlich, und die Minijob-Grenze wird entsprechend angepasst. Rentner profitieren mit der neuen Aktivrente künftig von bis zu 2.000 Euro steuerfreiem Zuverdienst pro Monat. Ergänzt wird der Reformkatalog durch neue Regeln zur Elektromobilität, insbesondere zur steuerlichen Behandlung von Stromkosten bei E-Dienstwagen, sowie durch geplante Meldepflichten für Krypto-Transaktionen.









