Steuerrecht aktuell: Was sich im Mai 2025 für Bürger und Unternehmen ändert

In der Mai-Ausgabe der BaM Monatsinformation stehen zentrale Entscheidungen und Entwicklungen im Fokus, die Steuerzahler und Unternehmen betreffen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen – der Zuschlag bleibt damit bestehen. Ebenso wurde die doppelte Besteuerung von Renten erneut als rechtmäßig bestätigt. Die Steuerverwaltung sieht daher keinen Grund mehr für Vorläufigkeitsvermerke bei Rentenbescheiden.

Für freiberuflich tätige Gesellschaften bringt ein Urteil des Bundesfinanzhofs Klarheit: Auch wenn ein Mitunternehmer nur organisatorisch tätig ist, kann die Gesellschaft als freiberuflich gelten – sofern die berufstypischen Tätigkeiten insgesamt sichergestellt sind. Im Bereich Umsatzsteuer entschied das Finanzgericht Münster, dass die Lieferung von PV-Mieterstrom eine eigenständige Hauptleistung darstellt, wodurch der Vorsteuerabzug möglich bleibt.

Der neue Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht steuerpolitische Maßnahmen vor: eine schrittweise Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028, Investitionsanreize, Bürokratieabbau und Digitalisierungsinitiativen. Auch die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll 2026 auf 7 % gesenkt werden. Für Steuerpflichtige wichtig: Die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 wurden letztmalig verlängert – mit und ohne Steuerberater.

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Steuernews April 2025: Das Wichtigste im Überblick

Auch im April bringt der Bundesfinanzhof wichtige Entscheidungen. Hier sind die relevanten Themen kompakt zusammengefasst:

Verdienstausfall & Steuer
Wird ein Verdienstausfall samt Einkommensteuer vom Schädiger ersetzt, ist auch die Steuererstattung steuerpflichtig.

Altersteilzeit-Aufstockung
Aufstockungsbeträge bleiben auch dann steuerfrei, wenn sie erst nach Ende der Altersteilzeit ausgezahlt werden.

Photovoltaik-Anlagen
Rückzahlungen früher versteuerter Einspeisevergütungen können weiterhin als Betriebsausgabe abgezogen werden – trotz heutiger Steuerfreiheit.

E-Rezept und Krankheitskosten
Ab 2024 sind Medikamente über E-Rezepte steuerlich absetzbar. Kassenbelege oder Rechnungen reichen als Nachweis.

Zinsswap-Ausgleichszahlung
Wird ein Zinsswap vorzeitig beendet, zählt die Ausgleichszahlung steuerlich nicht mehr als Werbungskosten, sondern als Kapitalverlust.

Erhaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen
Einzahlungen in Rücklagen sind erst dann abziehbar, wenn sie tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden.

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Steueränderungen 2025: Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer, Rentner und Unternehmer

Die März-Ausgabe der Monatsinformation fasst wesentliche steuerliche Änderungen für 2025 zusammen. Besonders relevant ist die rückwirkende Anwendung der Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen ab März 2020 – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Zudem werden durch die Rentenerhöhung 2025 rund 73.000 Rentner neu steuerpflichtig. Der Bund der Steuerzahler fordert Erleichterungen, insbesondere zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

Eine bedeutende Änderung betrifft den Abzug von Unterhaltszahlungen: Ab 2025 sind Barzahlungen nicht mehr steuerlich absetzbar, nur noch Überweisungen werden anerkannt. Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios gelten weiterhin nicht als außergewöhnliche Belastungen, selbst wenn das Training ärztlich verordnet wurde.

Im Bereich Unternehmensnachfolge entschied der Bundesfinanzhof, dass die Schenkung von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter nicht automatisch als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet wird. Zudem werden die Regelungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen strikter: Steuerermäßigungen gibt es ab 2025 nur noch mit Rechnung und Überweisung.

Für Unternehmen bringt das Wachstumschancengesetz Erleichterungen, unter anderem durch erhöhte Schwellenwerte bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Eine weitere Änderung: Durch das neue Postrechtmodernisierungsgesetz verlängert sich die Frist für Einsprüche gegen Steuerbescheide von drei auf vier Tage.

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