• LÖSUNGEN FÜR DIE MANDANTSCHAFT -

    unabhängig von der wirtschaftlichen Ausstattung unseres Auftraggebers

Dienstleistungsbereiche

Die für den Steuerberater angestammten Dienstleistungsbereiche, wie

  • die Erstellung von Lohn- und Finanzbuchhaltungen und
  • die Anfertigung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen

gehören zu unseren grundlegenden Tätigkeiten für Unternehmungen jedweder Rechtsform. Wir sehen in dieser Tätigkeit nicht nur eine Pflichtaufgabe und eine Deklaration für Behörden und Banken etc., vielmehr liefern sie oftmals die Grundlage für eine intensive und sinnvolle Gestaltungsberatung für unsere Mandantschaft.

Hauptaufgabenbereiche

Zu unserer Mandantschaft gehören Einzelunternehmungen, Gesellschaften jedweder Rechtsform bis hin zu überregional tätigen Konzernstrukturen sowie Vereine und Stiftungen. Hier stehen wir in der Verantwortung mit unseren fachlich fundierten Kenntnissen, die permanent durch entsprechende Fortbildung erweitert werden. So sind wir in der Lage, die in der Steuer- und Wirtschaftsberatung anfallenden Tätigkeitsbereiche anzubieten, insbesondere sehen wir in der gestaltenden Steuerberatung – neben den bereits erwähnten Standardleistungen – unsere Hauptaufgabenbereiche, als da wären:

Gestaltungsmodelle zur Steueroptimierung

Beratung bei der Durchführung von Gestaltungsmodellen und der Möglichkeit, Steuerersparnisse zu erzielen durch  z. B. Vermögensübertragungen, Eingehen von Anstellungsverhältnissen z. B. durch Familienmitglieder, Einrichtung von Nießbrauchsverhältnissen pp.

Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen

Beistand bei der Durchführung von Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen

Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren

Führen von Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren

Finanzierungsmodelle

Beratung in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten sowie Verhandlungen mit Bankinstituten bei Finanzierungsmodellen und Vermögensanlagen pp.

Umstrukturierung

Raterteilung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und Umstrukturierung von komplexen Gesellschafter- und Gesellschaftsverhältnissen durch Verschmelzungen – auch grenzüberschreitend -, Umwandlung, Spaltung etc. von Gesellschaften

Erwerb oder Veräußerung von Unternehmungen

Gestaltungsberatung bei Erwerb oder Veräußerung von Unternehmungen

Nachfolgeplanung im Unternehmen

Berücksichtigung wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Strukturen, insbesondere auch unter erbschaftsteuerrechtlichen Aspekten

Existenzgründung

Raterteilung und Erstellen eines Businessplans bei Existenzgründungen

Auch Sie benötigen in einem der oben genannten Bereiche unsere Dienstleistung?

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